Derzeit liegen keine Amtlichen Bekanntmachungen vor
Verkehrsrechtliche Anordnungen und Straßensperrungen
Dreifaltigkeitsstraße – Gesamtsperrung des Verkehrs
Aufgrund einer Veranstaltung (Sommerfest des Kindergartens St. Meinrad) wird die Dreifaltigkeitsstraße ab Höhe des Kindergartens bis zur Einmündung der Rosenstraße am 29. Juni 2024 von 09:00 Uhr bis 17:00 Uhr voll gesperrt.
Donzdorfer Straße Wißgoldingen – Halbseitige Sperrung des Verkehrs und Gesamtsperrung Gehweg
Aufgrund einer privaten Baumaßnahme (Hausanschluss) wird die Donzdorfer Straße in Wißgoldingen auf Höhe Hausnummer 21 bis 5. Juli 2024 halbseitig gesperrt. Außerdem wird im betreffenden Bereich der Gehweg voll gesperrt.
Wißgoldingen – Fahrbahneinengung/halbseitige Straßensperrung und teilweise Sperrung des Gehwegs
Aufgrund der Tiefbauarbeiten für den Breitbandausbau werden die Straßen in Wißgoldingen bis 9. August 2024 eingeengt beziehungsweise halbseitig gesperrt. Außerdem wird im betreffenden Bereich der Gehweg teilweise gesperrt.
Waldstetten – Halbseitige und Gesamtsperrung des Verkehrs sowie teilweise und Gesamtsperrung von Gehwegen
Aufgrund der Tiefbauarbeiten für den Breitbandausbau werden mehrere Straßen sowie die angrenzenden Gehwege in Waldstetten bis voraussichtlich 12. August 2024 tageweise halbseitig oder voll gesperrt. Die betroffenen Anwohner werden rechtzeitig durch die Baufirma über die Vollsperrung informiert. Die An- und Abfahrt zu den Grundstücken wird individuell vor Ort geregelt. Fußgänger können die Baustelle jederzeit sicher passieren.
Wißgoldingen – Halbseitige und Gesamtsperrung des Verkehrs sowie teilweise und Gesamtsperrung von Gehwegen
Aufgrund der Tiefbauarbeiten für den Breitbandausbau werden mehrere Straßen sowie die angrenzenden Gehwege in Waldstetten bis voraussichtlich 7. September 2024 tageweise halbseitig oder voll gesperrt. Die betroffenen Anwohner werden rechtzeitig durch die Baufirma über die Vollsperrung informiert. Die An- und Abfahrt zu den Grundstücken wird individuell vor Ort geregelt. Fußgänger können die Baustelle jederzeit sicher passieren.
Um Beachtung wird gebeten.
Repräsentative Wahlstatistik zur Europawahl 2024
Nach dem Gesetz über die allgemeine und die repräsentative Wahlstatistik bei der Wahl zum Deutschen Bundestag und bei der Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland (Wahlstatistikgesetz WStatG) sind in den von der Bundeswahlleiterin im Einvernehmen mit den Landeswahlleitungen und den Statistischen Landesämtern bestimmten Stichprobenwahlbezirken bei der Europawahl 2024 Statistiken über die Geschlechts- und Altersgliederung der Wahlberechtigten und Wähler unter Berücksichtigung der Stimmabgabe für die einzelnen Wahlvorschläge zu erstellen.
In der Gemeinde Waldstetten wurde folgender Wahlbezirk für die Erhebung ausgewählt: Urnenwahlbezirk 001-04 (Kindergarten St. Meinrad, Dreifaltigkeitsstraße 23)
Was ist der Zweck der Wahlstatistik?
Die repräsentative Wahlstatistik dient dem Informationsbedarf in vielen Bereichen unserer Gesellschaft. Sie gibt – über das amtliche Wahlergebnis hinaus – Auskunft, in welchem Umfang sich Wählerinnen und Wähler an der Wahl nach Geschlecht und Geburtsjahresgruppen beteiligt und wie sie gestimmt haben. Zudem stellt sie dar, auf welche Weise Stimmen ungültig abgegeben wurden.
Die repräsentative Wahlstatistik ist eine Stichprobenerhebung und wird bei Bundestags- und Europawahlen sowie bei einigen Landtagswahlen durchgeführt.
Wie wird die Stichprobe für die repräsentative Wahlstatistik ausgewählt?
Bei der Europawahl 2024 sind deutschlandweit etwa 90.000 Wahlbezirke eingerichtet. Aus diesen Wahlbezirken wurden für die repräsentative Wahlstatistik nach mathematisch-technischen Methoden knapp 2.350 Stichprobenwahlbezirke, darunter rund 450 Briefwahlbezirke, zufällig ausgewählt. Dies entspricht einem Anteil von fast 3 % aller Wahlbezirke.
Alle Wahlberechtigten in diesen Wahlbezirken nehmen an der repräsentativen Wahlstatistik teil. Damit ist gewährleistet, dass die ausgewählten Wahlbezirke für die Gesamtheit des Wahlgebietes und für die einzelnen Bundesländer repräsentativ sind. Bei der vergangenen Europawahl 2019 umfasste die Stichprobe gut 2,1 Millionen der 61,6 Millionen Wahlberechtigten.
Die Auswahl der Stichprobenwahlbezirke erfolgte durch die Bundeswahlleiterin im Einvernehmen mit den Landeswalleitungen und den Statistischen Landesämtern.
Was und wie wird erhoben?
In repräsentativen Wahlbezirken werden die Merkmale Geschlecht und Geburtsjahresgruppe erhoben. Weitere personenbezogene Daten werden nicht verwendet!
Zur Gewinnung der Daten werden die Wählerverzeichnisse und die abgegebenen amtlichen Stimmzettel ausgewertet. Damit sind die Ergebnisse der repräsentativen Wahlstatistik genauer als zum Beispiel die Wählernachbefragungen der Wahlforschungsinstitute.
Die Wahlbeteiligung wird durch Auszählung der Wählerverzeichnisse ermittelt. Hierzu wird festgestellt, wie viele Wahlberechtigte es im Wahlbezirk gab und wie viele von ihnen sich an der Wahl beteiligt haben (Stimmvermerk) oder einen Wahlscheinvermerk hatten.
Die Untersuchung der Stimmabgabe erfolgt mittels der amtlichen Stimmzettel, die im oberen Bereich zusätzlich mit einem Unterscheidungsaufdruck nach Geschlecht und Geburtsjahresgruppe versehen sind. So können Daten über die Stimmabgabe der einzelnen Bevölkerungsgruppen ermittelt werden. Je Geschlecht bestehen hier sechs Geburtsjahresgruppen.
Wer wertet die Ergebnisse aus?
Die Daten für die repräsentative Wahlstatistik werden von den Gemeinden (Wählerverzeichnisse) und Statistischen Landesämtern (Stimmzettel) ausgezählt. Die aus den Ländern gewonnenen Daten werden vom Statistischen Bundesamt hochgerechnet und als Bundes- und Länderergebnisse veröffentlicht.
Gesetzliche Grundlagen
Die rechtlichen Grundlagen für die repräsentative Wahlstatistik sind im Wahlstatistikgesetz geregelt. In den ausgewählten Urnenwahlbezirken liegt das Wahlstatistikgesetz zur Ansicht bereit. Es ist auch im Internetangebot der Bundeswahlleiterin abrufbar unter www.bundeswahlleiterin.de im Bereich „Europawahl“ unter „Rechtsgrundlagen“.
5. Änderung des Flächennutzungsplanes der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Schwäbisch Gmünd-Waldstetten im Parallelverfahren mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 123 A „Schönblick“ - Bekanntmachung der Wirksamkeit
Das Regierungspräsidium Stuttgart hat die vom gemeinsamen Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Schwäbisch Gmünd-Waldstetten am 08.11.2023 in öffentlicher Sitzung beschlossene Änderung des Flächennutzungsplanes Schwäbisch Gmünd-Waldstetten mit Erlass vom 10.04.2024 (AZ.: RPS21-2511-445 / 1) aufgrund § 6 Abs.1 Baugesetzbuch (BauGB) genehmigt.
Asiatische Hornisse breitet sich aus – bitte Sichtungen melden!
Die Asiatische Hornisse, eine invasive gebietsfremde Art, hat sich im Jahr 2023 massiv in Baden-Württemberg ausgebreitet. Sie kann insbesondere Schäden an Honigbienenvölkern, aber auch im Obst- und Weinbau verursachen. Im Frühjahr baut die Asiatische Hornisse kleine Primärnester an geschützten Stellen (z.B. an Decken von Garagen und Gartenhäuschen). Im Lauf des Sommers werden bis zu einem Meter große Sekundärnester im Freien, häufig hoch oben in Baumkronen, gebaut. Die Art verhält sich grundsätzlich wenig aggressiv und Stiche sind vergleichbar mit denen der heimischen Europäischen Hornisse oder Wespen, dennoch kann es in Einzelfällen zu allergischen Reaktionen kommen. Von Nestern sollte Abstand gehalten und diese nur von Personen mit Fachkenntnis und Schutzausrüstung entfernt werden, um Attacken und Stiche zu vermeiden.